Mit Bescheid vom 14.12.2023 hat die Regierung von Oberfranken uns als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII staatlich anerkannt.
Damit wird uns bestätigt, dass wir mit unserer Arbeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe “die Verfolgung gemeinnütziger Ziele erreichen, eine hinreichende Tauglichkeit zur Aufgabenerfüllung besitzen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten“.
Die Anerkennung unterstreicht die besondere „partnerschaftliche Beziehung“ zwischen uns und den öffentlichen Trägern. Dem Kinderschutzbund Bayreuth wird damit ein bevorzugter Status im Rahmen der Zusammenarbeit mit den öffentlichen Institutionen zuerkannt.