Problemstellung
Die Verantwortung für einen sinnvollen Umgang von Kindern mit den verschiedenen Medien liegt in den Händen der Erziehungsberechtigten. Ebenso kommt ihnen eine wichtige Aufgabe zu, den Medienkonsum der Kinder möglichst eigenverantwortlich zu gestalten und einen Kompromiss zwischen den Interessen der Kinder und Jugendlichen einerseits und einer sinnvollen Medienpädagogik andererseits zu finden.
Wenn allerdings in Deutschland zwei Drittel der Eltern angeben, dass sie ihren Kindern internetfähige Geräte (wie z. B. Handy oder Tablet) ohne Sicherheits- oder Alterseinstellungen aushändigen (vgl. KIM-Studie 2022), sollten sie über die verschiedenen Gefahren im Netz informiert werden.
Außerdem entsteht durch die 2021 erfolgte Anpassung der Gesetzeslage 2021 eine Strafbarkeit jeglichen Umgangs mit kinderpornografischen Inhalten (§ 184b StGB). Hiervon sind Kinder und Erziehungsberechtigte betroffen, die mit in der Haftung sind!
Viele wissen nicht, dass nun auch Fotos/Dateien/Bilder, die früher noch als (z. T. strafloses) „Posing“ eingestuft wurden, als „kinder-/ jugendpornografisch“ zu bewerten und entsprechend zu behandeln sind und somit strafrechtlich verfolgt werden können.
Dies gilt für weitergeleitetes als auch für selbst hergestelltes Material.
Daher bieten wir optional eine Abschlussveranstaltung zu unseren Schulprojekten an, bei der wir den Eltern Tipps und Informationen über eine pädagogisch wertvolle Medienerziehung vermitteln.